Der Behandlungsablauf

Ihr erster Besuch bei uns?

Bitte Anamnesebogen ausfüllen

Liebe Patientinnen und Patienten, bitte Bringen Sie bei Ihrem ersten Besuch in unserer Praxis den vollständig ausgefüllten Anamnesebogen mit. 

Der Behandlungsablauf

Bitte bringen Sie für Ihre Behandlung ein eigenes, großes Handtuch mit. Die Dauer einer Behandlung beträgt ca. 45–50 Minuten. In einem ersten Termin wir eine ausführliche Erstanamnese erstellt, in der aktuelle sowie vorhergehende Beschwerden aufgenommen werden. Darauf folgt eine osteopathische Untersuchung in den drei Bereichen Bewegungsapparat, Organe und Craniosacrales System. Durch das Ertasten des Gewebes werden Blockaden und Spannungsmuster entdeckt. In der folgenden Behandlung wird versucht, durch spezielle, häufig sehr sanfte osteopathische Techniken, diese zu lösen.

Wie oft und in welchem Abstand eine Behandlung notwendig ist, richtet sich nach dem individuellen Befund. Die Behandlungsfrequenz beträgt in der Regel 2-4 Wochen, damit der Körper die Zeit findet, auf die Behandlung zu reagieren und seine Selbstheilungskräfte zu entfalten sowie Haltungs- und Bewegungsmuster zu verändern.

Kosten und deren Übernahme

Grundsätzlich sind die Kosten vom Patienten selbst zu tragen. Sie sind für die jeweilige Behandlungseinheit am Behandlungstag mittels ec-Karte (elektronisch mit PIN-Abfrage) oder vorab per Überweisung zu begleichen.  Jedoch übernehmen mittlerweile eine Vielzahl von Krankenkassen teilweise oder komplett die Kosten. Als Heilpraktiker, Physiotherapeuten und Mitglied im Berufsverband erfüllen wir sämtliche Anforderungen für eine mögliche Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse. In jedem Fall ist anzuraten, vor Beginn einer osteopathischen Behandlung bei der Krankenkasse zu klären, ob und in welchem Umfang Kosten erstattet werden.

Gesetzlich Versicherte

Die Osteopathie ist grundsätzlich nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten, Jedoch übernehmen immer mehr gesetzliche Krankenkassen ganz oder teilweise die Kosten. In der Regel ist dies begrenzt auf eine definiterte Anzahl an Behandlungen pro Kalenderjahr. Auf der Website www.osteokompass.de finden Sie eine Übersicht über die Erstattungsleistung von vielzähligen Krankenkassen.

Auch wenn die Handhabung sich zwischen den Krankenkassen zuweilen unterschiedet, so werden zur Erstattung folgende Vorgehensweisen empfohlen bzw. von den Kassen verlangt:

  • Die Behandlung muss einmal pro Kalenderjahr von einem Arzt per Privatrezept verordnet werden.
  • Die Behandlung muss qualitätsgesichert durch einen Osteopathen erfolgen, der Mitglied eines der Berufsverbände der Osteopathen ist, oder der eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt und dies per Ausbildungsnachweis dokumentieren kann.

Privat Versicherte/ Zusatzversichert

In der Regel übernhemen private Krankenkassen und Krankenzusatzversicherungen  die Behandlungskosten anteilig oder in vollem Umfang. Dies ist abhängig von ihrem individuellen Versicherungsvertrag.  Privat Versicherte bekommen eine Rechnung nach Heilpraktikergebührenverordnung.

Rechtverordnung

Gemäß der aktuellen  Rechtsprechung unterliegen Physiotherapeuten auch nach erfolgreichem Abschluss der Osteopathie-Ausbildung dem Recht der Heilberufe. Dies besagt, dass nur Ärzte und Heilpraktiker die Heilkunde unabhängig und eigenständig ausüben dürfen. Als Physiotherapeuten und Osteopathen arbeiten wir dementsprechend im Delegationsverfahren was bedeutet, dass unsere Patienten zur Behandlung von Krankheiten eine Verordnung bzw. ein Privatrezept benötigen. Wichtig ist, dass hier als Leistung „Osteopathie” verschrieben ist, da ansonsten eine wahrheitsgemäße Abrechnung nicht erfolgen kann. Nebenbei hilft dies, die Osteopathie als eigenständigen Beruf anzuerkennen.

Terminabsage

Eine Absage Ihres Termins ist werktäglich bis 24 Stunden vor Terminbeginn ohne weiteres möglich. Termine, die kurzfristiger oder eventuell gar nicht abgesagt werden, stellen wir mit dem jeweiligen Stundensatz in Rechnung.